Zulassung
Bachelor-Studium
Als Zulassungsvoraussetzungen für das erste Studienjahr eines Bachelor-Studiums gelten
Als Zulassungsvoraussetzungen für das erste Studienjahr eines Bachelor-Studiums gelten
- das Bestehen eines Zulassungsverfahrens
- eine anerkannte Berufsmaturität oder
- eine anerkannte gymnasiale Maturität oder
- ein anerkannter Fachmaturitätsabschluss für das Berufsfeld Musik und Theater oder
- der Abschluss einer anerkannten dreijährigen Handelsmittelschule oder einer anerkannten dreijährigen Diplommittelschule oder
- der Abschluss einer anderen anerkannten gleichwertigen allgemein bildenden Ausbildung auf Sekundarstufe II oder
- der Nachweis einer anderweitig erworbenen gleichwertigen allgemeinbildenden Ausbildung
- das Beherrschen der deutschen Sprache
In Ausnahmefällen kann von einer abgeschlossenen Ausbildung auf der Sekundarstufe II abgesehen werden, wenn eine ausserordentliche künstlerische Begabung nachgewiesen werden kann.
Als Zulassungsvoraussetzungen für den Eintritt in ein höheres Semester gelten
Als Zulassungsvoraussetzungen für den Eintritt in ein höheres Semester gelten
- das Bestehen eines Zulassungsverfahrens und
- das Vorliegen von anderweitig erbrachten Studienleistungen an einer Musikhochschule oder an einer vergleichbaren Ausbildungsinstitution.
Anmeldeschluss zu den Aufnahmeprüfungen ist jeweils Ende Februar. Detailinformationen finden Sie hier.
Master-Studium
Als Zulassungsbedingungen für das erste Studienjahr eines Masters gelten
- ein Bachelor-Abschluss der Hochschule Luzern - Musik mit dem spezifischen, dem jeweiligen Master-Studiengang zugeordneten, erfolgreich absolvierten Bachelor-Vertiefungsmodul sowie das Erbringen der für die verschiedenen Majors zusätzlich formulierten Qualifikationen; die allfälligen Zusatzqualifikationen sind bei den Master-Beschrieben formuliert
- der Bachelor-Abschluss einer Musikhochschule oder ein vergleichbarer Hochschulabschluss und das Bestehen des Zulassungsverfahrens.
- das Beherrschen der deutschen Sprache
In Ausnahmefällen kann für den Master of Arts in Music von einem abgeschlossenen Bachelor- oder einem vergleichbaren Hochschulabschluss abgesehen werden, wenn eine ausserordentliche künstlerische Begabung sowie zusätzliche Qualifikationen nachgewiesen werden können.
Anmeldeschluss zu den Aufnahmeprüfungen ist jeweils Ende Februar. Detailinformationen finden Sie hier.
Anmeldeschluss zu den Aufnahmeprüfungen ist jeweils Ende Februar. Detailinformationen finden Sie hier.

