Informationen zu Versicherungen und AHV
AHVDie Personalien aller Studierenden ab 18 Jahren werden an die Ausgleichskasse Luzern weitergeleitet. Diese ist für das Inkasso der AHV-Beiträge zuständig. Die Studierenden sind für die Beitragsleistungen selber verantwortlich. Jedes fehlende Beitragsjahr kann eine erhebliche Kürzung der späteren Rente bewirken (eine besonders im Invaliditätsfall schwerwiegende Konsequenz).
Diebstahlversicherung
Den Studierenden wird empfohlen, eine Versicherung betreffend Diebstahl abzuschliessen oder ihre bestehende Versicherung auf die Deckung von Diebstählen zu überprüfen.
Haftpflicht
Die Hochschule Luzern – Musik verlangt den Abschluss einer Haftpflichtversicherung, da die Einrichtungen an unseren Hochschule nicht gegen Sachbeschädigungen und Diebstahl versichert sind und daher in jedem Fall auf die Verursacher/in zurückgegriffen werden muss.
Unfallversicherung
Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz muss sich obligatorisch gegen Krankheit und Unfall versichern (Bundesgesetz über die Krankenversicherung KVG). Diese Krankenpflegeversicherung bietet die erforderliche Grunddeckung und deckt auch die Heilungskosten bei Unfällen. Die Studierenden der Hochschule Luzern – Musik sind nicht über die Schule gegen Unfall versichert. Sie sind deshalb gebeten, ihre Versicherungen zu überprüfen.


