Aufnahme und Immatrikulation
Eine Aufnahme an der Hochschule Luzern – Musik setzt voraus, dass die Kandidatinnen und Kandidaten ein Zulassungsverfahren erfolgreich absolvieren. Wenn die Hochschule Luzern den Studienplatz zusagt und die Kandidatin oder der Kandidat den Studienplatz bestätigt, kommt die Immatrikulation zustande.Neustudierende erhalten eine Matrikelnummer zugewiesen, welche ein Leben lang ihre Gültigkeit behält. Sie bleibt auch bestehen, wenn Studierende die Studienrichtung wechseln. Im Falle eines Fachhochschulwechsels müssen Studierende eine Exmatrikulationsbestätigung verlangen und einreichen.
Beim zeitlich begrenzten Besuch einer ausländischen Hochschule (Auslandsemester) bleiben die Studierenden an der Hochschule Luzern – Musik immatrikuliert. Umgekehrt werden Studierende von ausländischen Institutionen, die ein Semester an unserer Schule absolvieren, nicht immatrikuliert.
Masterstudierende haben in der Regel bereits aus dem Erststudium eine Matrikelnummer.
Ausländische Studierende, welche noch keine CH-Matrikelnummer haben, erhalten diese zugewiesen.
Immatrikulationen an zwei Hochschulen gleichzeitig sind grundsätzlich nicht möglich.


