Absenzen und Beurlaubung
AbsenzenJede Unterrichtslektion ist wichtig, keine entbehrlich. Bei Absenzen wegen Krankheit ist eine telefonische Entschuldigung beim Institutssekretariat notwendig. Die Studierenden müssen sich bei ihren Dozierenden erkundigen, wie sie die verpassten Unterrichtsinhalte nachholen wollen.
Beurlaubung
Urlaubssemester sind mit dem/der Studienkoordinator/in abzusprechen. Für den Unterbruch des Studiums muss ein schriftlicher und begründeter Antrag spätestens vier Wochen vor Beginn des neuen Semesters bei der Institutsleitung eingetroffen sein. Während eines Urlaubs bleiben die Studierenden immatrikuliert. Die Studiengebühr fällt weg, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen werden. Als Urlaubsgründe kommen in Betracht: Schwangerschaft, Elternschaft, Unfall/Krankheit, Militär sowie besondere, begründete Fälle.
Militärdienst
Studierende müssen ihre Dienstpflicht auch während des Studiums wahrnehmen. Die Hochschule Luzern empfiehlt, die Rekrutenschule vor Beginn des Studiums vollständig zu absolvieren. Wird sie während des Studiums absolviert, hat dies Absenzen zur Folge und verlängert die Studiendauer.
Wiederholungskurse können auf begründetes Gesuch hin verschoben werden.
Studium und Militär
Wir organisiere ich RS und Studium?
Dienstverschiebung
Zivildienst
Der Zivildienst ist ein Ersatzdienst zum Militärdienst. Er dauert eineinhalb Mal so lange wie der Militärdienst.
Zivildienst Informationen Bund
Informationsbroschüre Zivildienst


