Rechte und Pflichten
Absenzen
Bei unvorhergesehenen Absenzen ist eine telefonische Entschuldigung beim Sekretariat notwendig T +41 41 228 54 64. Die Dozierenden werden vom Sekretariat entsprechend informiert. Bei einer Absenz von mehr als drei Tagen muss die Studienleitung schriftlich orientiert werden (bei Krankheit Arztzeugnis einreichen). Für vorhersehbare Absenzen siehe Beurlaubung.
Adressänderungen
Bitte alle Adressänderungen in einem der Sekretariate melden.
Aufnahme- & Prüfungsordnung
Da die Hochschule Luzern – Design & Kunst einDepartement der Hochschule Luzern ist, gilt auf einer übergeordneten Ebene die Aufnahme- und Prüfungsordnung für das Bachelor-Studium an den Departemente der Hochschule Luzern vom 24. Juni 2005. Auf einer untergeordneten Ebene gilt das Studienreglement für das Bachelor-Studium an der Hochschule Luzern – Design & Kunst vom 24. Juni 2005. Dieses enthält die Ausführungsbestimmungen zur Studienordnung der Hochschule Luzern.Informationen zu den Aufnahmeverfahren des Vorkurses und der Fachklasse für Grafik/BMS können in den Schulsekretariaten angefordert werden.
Bachelor-Studienreglement
Academic Regulations for the Bachelor Course (English)
Master-Studienreglement Kunst
Master-Studienreglement Design
Allgemeine Aufnahme- und Prüfungsordnung
Gebührenordnung
Merkblatt Plagiate werden geahndet
Anrechnung ECTS
Antrag auf Anrechnung von ausserhalb der HSLU D&K erbrachten Studienleistungen
Antrag auf Anrechnung von innerhalb der HSLU D&K erbrachten Studienleistungen
Legi/HSLU-Card/Ausweise für Studierende
Bachelor-Studienreglement
Academic Regulations for the Bachelor Course (English)
Master-Studienreglement Kunst
Master-Studienreglement Design
Allgemeine Aufnahme- und Prüfungsordnung
Gebührenordnung
Merkblatt Plagiate werden geahndet
Anrechnung ECTS
Antrag auf Anrechnung von ausserhalb der HSLU D&K erbrachten Studienleistungen
Antrag auf Anrechnung von innerhalb der HSLU D&K erbrachten Studienleistungen
Legi/HSLU-Card/Ausweise für Studierende
Alle Studierenden erhalten während ihres Studiums an der Hochschule Luzern – Design & Kunst einen Legitimationsausweis, der sie zu kostenlosen oder vergünstigten Eintritten in Ausstellungen, Museen, Konzerte usw. berechtigt. Bei Verlust und Neuantrag eines Ausweises werden CHF 50.– Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt.
Urlaub muss mit einem schriftlichen Gesuch an die Studienbereichsleitung eingereicht werden. Gesuchsformulare sind in den Sekretariaten erhältlich. Ein Urlaub muss mindestens zwei Wochen im Voraus beantragt werden.
Beurlaubung/Unterbruch des Studiums
Beurlaubung/Unterbruch des Studiums
Ein schriftlicher und begründeter Antrag muss spätestens vier Wochen vor Beginn des neuen Semesters bei der Studienbereichsleitung eingetroffen sein. Während eines Urlaubs bleiben die Studierenden immatrikuliert. Die Studiengebühren bleiben geschuldet, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen werden. Als Urlaubsgründe kommen in Betracht: Schwangerschaft, Elternschaft, Unfall/Krankheit, Militär sowie besondere, begründete Fälle.
Wechsel der Studienrichtung beziehungsweise des Studiengangs
Wechsel der Studienrichtung beziehungsweise des Studiengangs
Bitte kontaktieren Sie ihre Studienleiterin oder ihren Studienleiter. Das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Formular muss bis spätestens 15. Juli (für das Herbstsemester) und 15. Dezember (für das Frühlingssemester) bei der zuständigen Sachbearbeiterin (alter Studienbereich) eingetroffen sein.
Bitte beachten Sie dazu den Hinweis im Studienreglement für das Bachelor-Studium an der Hochschule Luzern - Design & Kunst vom 15. Mai 2009/Art 30.
Austrittsgesuche sind schriftlich zu verfassen und fristgerecht an die Leitung der Studienrichtung zu senden.
Immatrikulation
Die Immatrikulation der Studierenden der BA- und der MA-Studiengänge erfolgt mit der erfolgreichen Aufnahme in einen Studienbereich der Hochschule Luzern – Design & Kunst.
Stipendien
Für Stipendien und zinslose Darlehen sind die Stipendienämter der Kantone (stipendienrechtlicher Wohnsitz) zuständig. Grundsätzlich sollen sich Studierende in Erstausbildung für Stipendien an den Wohnkanton der Eltern wenden. Auskunft: Front Office Sentimatt
Das Stipendienwesen in der Schweiz
Hirschmann-Stipendium
Ernst Göhner-Stipendien für Kunstschaffende in Ausbildung
Stipendien und Darlehen
ESKAS - Bundesstipendien für ausländische Studierende, Kunstschaffende und Forschende
Ausländische Regierungsstipendien
Studentische Arbeitskräfte
Hirschmann-Stipendium
Ernst Göhner-Stipendien für Kunstschaffende in Ausbildung
Stipendien und Darlehen
ESKAS - Bundesstipendien für ausländische Studierende, Kunstschaffende und Forschende
Ausländische Regierungsstipendien
Studentische Arbeitskräfte
In gewissen Bereichen von Administration/Support gibt es Arbeiten, die von Studierenden in einer Jahresanstellung (ohne Anspruch auf Wiederholung)
geleistet werden können.
Studiengebühren
Studiengebühren
Auskunft zu den Studiengebühren erhalten Sie in den Sekretariaten bzw. im Front Office Sentimatt.
Urheberrecht
Gemäss Statut der Hochschule Luzern (Artikel 28) bleibt bei Produktionen, die im Rahmen des Unterrichts erarbeitet werden, das Urheberrecht vollumfänglich bei der Schule. Im Einzelfall – z.B. hinsichtlich des Nutzungsrechtes (vor allem bei kommerzieller Auswertung) – können zwischen der Schule und dem Urheber (Student/in) Abmachungen getroffen werden, die den Mitnutzen für den Urheber regeln.
Workload
Der Workload beschreibt die Gesamtarbeitszeit eines/einer Studierenden: Alle Aufwendung von der Vorbereitung, der Teilnahme an Modulen/Kursen sowie die selbständige Arbeit bzw. Praktikas etc. Erbrachte Arbeitsleistung und Leistungsnachweise führen zur definitiven Vergabe der ECTS-Credits. Ein ECTS-Credit entspricht 30 Stunden, d.h. bei einer Arbeitszeit von 42.85 Stunden pro Woche gehen die Studierenden während 42 Wochen ihrem Studium nach, um die Jahresarbeitsleistung von 1800 Stunden (= 60 ECTS-Credits) zu erreichen.

